Regelungen

 Sonderregelung, Mindestmaße und Schonzeiten

 

Fischart

Wöchentliche Fangmenge

Mindestmaß in cm

Schonzeit

 

 

Forelle

4

32

01.10.-28.02.

 

Äsche

4

35

01.02.-30.04.

 

Hecht

2

50

15.02.-15.05.

 

Barbe

3

40

01.05.-15.06.

 

Schleie

3

30

15.05.-30.06.

 

Aal

40

 

Karpfen

3

35

 

 

Folgende Tiere haben ganzjährig Schonzeit:

Bitterlinge, Elritzen, Schneider, Streber, Mühlkoppen (Groppen), Neunaugen, Schlammpeitzger, Moderlieschen, Nasen, Schiede sowie alle Krebse und Muscheln.

 

Ausrüstung:

In der Donau darf nur mit einer Angel geangelt werden. Zum Aalfang von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind zwei Angeln erlaubt. 

In der  „Alten Donau“ darf mit zwei Angeln geangelt werden, davon aber nur mit einer Angel auf Raubfische.