Regelungen

Sonderregelunge, Mindestmaße und Schonzeiten

Fischart Wöchentliche Fangmenge Mindestmaß in cm Schonzeit
Forelle 4 32 01.10.-28.02.
Äsche 4 35 01.02.-30.04.
Hecht 2 50 15.02.-15.05.
Barbe 3 40 01.05.-15.06.
Schleie 3 30 15.05.-30.06.
Aal - 40 -
Karpfen 3 35 -

Folgende Tiere haben ganzjährig Schonzeit

Ausrüstung

In der Donau darf nur mit einer Angel geangelt werden. Zum Aalfang von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind zwei Angeln erlaubt. In der „Alten Donau“ darf mit zwei Angeln geangelt werden, davon aber nur mit einer Angel auf Raubfische.